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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TRENDS21 GmbH
Stand: München, Oktober 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der TRENDS21 GmbH, Bretonischer Ring 6a, 85630 Grasbrunn bei München (nachfolgend „TRENDS21“) und ihren Auftraggebern.
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von Vertragsabschlüssen ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn TRENDS21 deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von TRENDS21 schriftlich bestätigt wurde.
Eine Stornierung bereits erteilter Aufträge ist grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt am Tag des Warenversands oder der Teillieferung.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
TRENDS21 ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder bestehende Aufträge auszusetzen.
4. Lieferzeit
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Die Lieferzeit beginnt erst nach vollständiger Auftragsklärung und Freigabe etwaiger Muster oder Druckvorlagen durch den Auftraggeber.
Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren, von TRENDS21 nicht zu vertretenden Ereignissen (z. B. Rohstoffmangel, Transportverzögerung, behördliche Maßnahmen) verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
5. Lieferverzug
Gerät TRENDS21 in Verzug, kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen.
6. Mehr- oder Minderlieferungen
TRENDS21 behält sich bei Sonderanfertigungen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % vor. Diese gilt als vertragsgemäß.
7. Mängelrüge und Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigter Mängelrüge leistet TRENDS21 nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt auch eine zweite Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit TRENDS21 nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Material oder Abmessung, die technisch bedingt oder handelsüblich sind, stellen keinen Mangel dar.
8. Haftung
TRENDS21 haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet TRENDS21 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von TRENDS21.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt jedoch bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts an TRENDS21 ab.
Bei Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist TRENDS21 unverzüglich zu informieren.
10. Entwürfe, Werkzeuge und Druckvorlagen
Entwürfe, Reinzeichnungen, Lithografien, Werkzeuge und ähnliche Arbeitsmittel bleiben – sofern nicht anders vereinbart – Eigentum von TRENDS21, auch wenn sie anteilig berechnet werden.
Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung von TRENDS21 weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
11. Muster, Korrekturen und Änderungen
Muster, Proofs, Korrekturabzüge und Freigaben sind vom Auftraggeber sorgfältig zu prüfen.
Nach Freigabe durch den Auftraggeber haftet TRENDS21 nicht für übersehene Fehler.
Spätere Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers gehen zu dessen Kosten.
12. Schutzrechte Dritter
Die Verantwortung für die rechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber gelieferten Daten, Logos oder Designs liegt allein beim Auftraggeber.
Dieser stellt TRENDS21 von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Schutzrechten entstehen.
13. Kennzeichnung
TRENDS21 ist berechtigt, auf gelieferten Produkten oder Verpackungen in branchenüblicher Form einen diskreten Firmenhinweis anzubringen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
14. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch TRENDS21.
15. Aufbewahrung
Für vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen, Dateien oder Materialien, die nach Auftragsabschluss nicht innerhalb von 6 Monaten angefordert werden, übernimmt TRENDS21 keine Haftung oder Rücksendepflicht.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
TRENDS21 GmbH
Bretonischer Ring 6a
85630 Grasbrunn bei München
Deutschland
Web: www.trends21.de
Mail: info@merch-world.de
